Akademie für Gefahrenabwehr

Resilienz in der Feuerwehr

Präsenz-Veranstaltung der Akademie für Gefahrenabwehr am Montag, den 18.12.2023 von 10:00 bis 16:00 Uhr.

In U-Form bestuhlter Seminarraum der Akademie mit überblendetem Logo

Ziel und Inhalte des Seminars
Der stetige Umgang mit kleinen und großen Herausforderungen steht im Mittelpunkt der Feuerwehrarbeit. Feuerwehrangehörige sehen sich dabei oft mit einem Spannungsfeld von technischen, fachlichen und sozialen Erwartungen konfrontiert. Bei der Erfüllung
aller Aufgaben selbst stabil, gelassen und zufrieden zu bleiben ist nicht immer einfach. Die Entwicklung und Unterstützung der eigenen inneren Widerstandskraft kann helfen eigene Ziele zu fokussieren und dennoch mit sich und anderen in Balance zu sein. In diesem Seminar werden die Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Resilienz theoretisch und praktisch auf den Feuerwehrdienst übertragen, um dem Ziel dauerhaft motivierte und gute Feuerwehrarbeit leisten zu können ein großes Stück näher zu kommen.

Referentin
Yvonne Künstle (Psychologin, M.sc.); Leiterin der Landeszentralstelle für Psychosoziale Notfallversorgung Baden-Württemberg.

Anzahl der Teilnehmer max. 20
Veranstaltungsort: präsenz
Termin Montag, den 18.12.2023 von 10:00 bis 16:00 Uhr
Anmeldung über das Bildungsportal der Landesfeuerwehrschule https://lfs-bms.landbw.de/

Dort die Kachel: „Anmeldung zu einer Veranstaltung" anklicken und den Ticketcode XpnD6 eingeben.

Anmeldeschluss für diese Präsenz-Veranstaltung ist Freitag, der 15.12.2023.

Bitte beachten Sie folgende Zusatzinformation für Präsenzveranstaltungen der Akademie für Gefahrenabwehr:

  • Eine Anmeldung zu diesem Präsenzseminar kann nur anhand des entsprechenden Ticketcodes und nach vorheriger Rücksprache mit der örtlich zuständigen Führungskraft (Genehmigung von Ausbildungsdienst und Dienstreise) erfolgen.
  • Die Kosten für das Seminar, die Unterbringung (nur bei mehrtägigen Veranstaltungen) und die Verpflegung trägt die Landesfeuerwehrschule.
  • Gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten und Verdienstausfall sind von der entsendeten Stelle zu tragen (vgl. VwV Feuerwehrausbildung und § 16Abs. 1 des Feuerwehrgesetztes Baden-Württemberg) Tagegeld ist nicht vorgesehen.