Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internetseite
der Landes-Feuerwehr-Schule Baden-Württemberg
Im Gesetz steht,
dass Ämter ihre Internetseiten barrierefrei machen müssen.
Das bedeutet:
Auf der Internetseite darf es keine Hindernisse
für Menschen mit Behinderung geben.
Die Landes-Feuerwehr-Schule in Baden-Württemberg
muss sich an das Gesetz halten.
Darum macht sie Ihre Internetseite barrierefrei.
Alle Menschen sollen die Internetseite nutzen können.
Was steht in der Erklärung zur Barrierefreiheit?
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
- Welche Inhalte auf der Internetseite schon barrierefrei sind.
- Welche Inhalte noch nicht barrierefrei sind.
- Welche Hilfen es für Menschen mit Behinderung gibt.
- An wen Sie sich wenden können,
wenn Sie ein Problem mit der Internetseite haben.
Für welche Internetseite ist diese Erklärung?
Diese Erklärung ist für die Internetseite
der Landes-Feuerwehr-Schule Baden-Württemberg:
Welche Inhalte sind barrierefrei?
Die Internetseite ist zum Teil barrierefrei.
Diese Inhalte sind schon barrierefrei:
- Wir haben Informationen in Deutscher Gebärdensprache.
- Wir haben Informationen in Leichter Sprache.
Wir wollen,
dass alle Menschen unsere Informationen verstehen.
- Sie können sich unsere Internetseiten vorlesen lassen.
Zum Beispiel, wenn sie schlecht sehen
oder schlecht lesen können.
Das geht über den Lautsprecher
an Ihrem Computer oder Smartphone.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Manche Inhalte auf der Internetseite
sind noch nicht barrierefrei:
- Manche Dokumente
Wir wollen aber,
dass alle unsere Internetseite nutzen können.
Darum wollen wir noch mehr Inhalte barrierefrei machen.
Von wann ist diese Erklärung?
Diese Erklärung ist vom 14. Oktober 2024.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft regelmäßig,
ob unsere Internetseite barrierefrei ist.
An wen können Sie sich bei Problemen wenden?
Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?
Zum Beispiel:
- Sie finden sich auf der Internetseite nicht zurecht.
- Sie können die Texte nicht lesen
Dann können Sie sich gerne
bei der Landes-Feuerwehr-Schule melden:
Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg
Poststelle
Im Wendelrot 10
76646 Bruchsal
An wen können Sie sich noch wenden?
Es gibt eine Beauftragte von der Landes-Regierung
für Menschen mit Behinderungen.
Wir sagen dazu: Landes-Behinderten-Beauftragte.
Sie heißt Simone Fischer.
Sie können sich bei Frau Fischer melden.
Zum Beispiel,
wenn die Landes-Feuerwehr-Schule Ihnen nicht antwortet.
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon-Nummer: 07 11 27 93 36 0
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Wenn die Internetseite nicht barrierefrei ist,
kann auch ein Verband bei Gericht klagen.
Was ist ein Verband?
Viele Vereine oder Organisationen
setzen sich für die gleichen Ziele ein.
Manchmal schließen sie sich zu einem Verband zusammen.
Wichtige Verbände für Menschen mit Behinderung sind zum Beispiel:
- Aktion Mensch
- Lebenshilfe