Für den Feuerwehrbereich sowie für die im Katastrophenschutz tätigen Organisationen weisen wir auf folgende wesentliche Änderungen im Fahrerlaubnisrecht hin:
- Fahrer von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, benötigen zukünftig eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 oder D (Busklassen) unabhängig davon, für welche Höchstpersonenzahl diese Fahrzeuge ausgelegt sind. Damit wären auch Einsatzfahrzeuge wie zum Beispiel Löschfahrzeuge und MTW betroffen. Mit einer in die Verordnung aufgenommenen Ausnahmeregelung konnte hier allerdings erwirkt werden, dass das Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und neben dem Fahrer bis zu weiteren acht Sitzplätzen mit einer Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 und C1E wie auch mit dem sogenannten Feuerwehrführerschein weiterhin möglich ist!
- Eine weitere neue Regelung, die es zu beachten gilt, betrifft die Gesundheitsuntersuchung bei den Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E.
- Ab dem 19. Januar 2013 neu erteilte Fahrerlaubnisse werden generell auf fünf Jahre befristet und nur nach einer Gesundheitsüberprüfung verlängert.
- Für Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, ist die Fahrerlaubnis wie bisher bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet und erst ab diesem Zeitpunkt eine Gesundheitsüberprüfung notwendig.
- Fahrerlaubnisse (Klasse 3 alt), die bis zum 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden, genießen Besitzstand und haben eine unbefristete Gültigkeit.
Wir empfehlen dringend, die neuen Regelungen zu beachten. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben ist als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als Straftat sanktioniert. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, die Angabe der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs zum Beispiel mit einem selbstklebenden Etikett gut sichtbar von innen an die Windschutzscheibe anzubringen.
(Abteilung 6 – Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement)
Ausführliche Informationen zu den Änderungen im Fahrerlaubnisrecht erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr unter:
www.vm.baden-wuerttemberg.de / Ministerium / Presse / Pressemitteilung/ Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen/