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Land regelt Feuerwehrförderung neu

Das Innenministerium hat die neue Verwaltungsvorschrift zur Feuerwehrförderung (ZFeuVwV) erlassen.

Löschfahrzeug

Das Innenministerium hat die neue Verwaltungsvorschrift zur Feuerwehrförderung (ZFeuVwV) erlassen. Neben der finanziellen Förderung mit Millionenbeträgen werden zukünftig Feuerwehren z. B. auch organisatorisch bei der Beschaffung der Fahrzeugen unterstützt.
Die bislang geltende Verwaltungsvorschrift wird planmäßig zum 31. Dezember 2024 außer Kraft treten. Die neuen Regeln gelten ab dem kommenden Jahr 2025.

Die komplette Pressemitteilung des Innenministeriums und nähere Infos unter:
www.im.baden-wuerttemberg.de / Service / Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressemitteilung / Innenministerium regelt Feuerwehrförderung neu