Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zum Datenschutz bei Stellenausschreibungen
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist für das Verarbeiten von Bewerberdaten die Dienststellenleitung der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg:
Frieder Lieb
Im Wendelrot 10
76646 Bruchsal
07251 933 500
poststelle@fws.bwl.de
2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/Beschäftigten-/Praktikantenverhältnisses ist § 36 Landesdatenschutzgesetz in Verbindung mit §§ 83 bis 85 Landesbeamtengesetz.
3. Empfänger der personenbezogenen Daten
Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen sowie die Personalvertretungen.
4. Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden vier Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
5. Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg zu.
6. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.